Wir vermitteln kurzfristig und rechtssicher sozialversicherte polnische Pflegekräfte für die häusliche 24 Stunden Betreuung und 24h Pflege.
Die Finanzierung der Altenpflege in Deutschland erfolgt hauptsächlich durch die Leistungen der Pflegeversicherung, ergänzt durch private Aufwendungen. Im Bedarfsfall kann auch die Hilfe zur Pflege, eine staatliche Sozialhilfeleistung, subsidiär zur Finanzierung herangezogen werden.
Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich an den vorhandenen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Nach der gesetzlichen Definition gelten Personen als pflegebedürftig, wenn sie gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und daher auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Die Leistungen der deutschen Pflegeversicherung werden nach einer Einstufung des pflegebedürftigen Menschen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erbracht. Dabei gibt es fünf Pflegegrade, die jeweils in der häuslichen und in der stationären Pflege unterschiedliche Sätze vorsehen.
Die Leistungen der Pflegeversicherung variieren abhängig vom individuellen Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person und dem Pflegeort, an dem die Pflege durchgeführt wird.
Die Pflegeversicherung gewährt dem Pflegebedürftigen Pflegegeld zur Unterstützung bei der Pflege, beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab.
Pflegegrad | Monatliche Höchstbeträge |
---|---|
Pflegegrad I | 0 Euro |
Pflegegrad II | 316 Euro |
Pflegegrad III | 545 Euro |
Pflegegrad IV | 728 Euro |
Pflegegrad V | 901 Euro |
Während der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt:
Pflegebedürftige Personen, die in ihrem Zuhause leben, haben die Möglichkeit, zugelassene Pflegedienste mit der Pflege zu beauftragen.
Die Pflegeversicherung stellt für die erbrachten Leistungen der Pflegedienste, einschließlich körperbezogener Pflegemaßnahmen, pflegerischer Betreuungsmaßnahmen und Unterstützung bei der Haushaltsführung, folgende Höchstbeträge zur Verfügung:
Pflegegrad | Monatliche Höchstbeträge |
---|---|
Pflegegrad I | 0 Euro |
Pflegegrad II | 689 Euro |
Pflegegrad III | 1.298 Euro |
Pflegegrad IV | 1.612 Euro |
Pflegegrad V | 1.995 Euro |
Die Pflegekassen decken die Kosten für pflegerische Versorgung, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung sowohl in Tages- als auch in Nachtpflegeeinrichtungen, einschließlich der Transportkosten des Pflegebedürftigen. Die Höchstbeträge der Leistungen variieren je nach Pflegegrad. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen bieten ihre Dienste auch für hilfebedürftige Menschen an, die weiterhin in ihrem eigenen Zuhause leben. Insbesondere für pflegende Angehörige stellt diese Form der Betreuung eine erhebliche Entlastung dar. Diese Beträge stehen zusätzlich zu den Leistungen der häuslichen Pflege zur Verfügung.
Leistung | Monatliche Höchstbeträge |
---|---|
Tages- und Nachtpflege | |
Pflegegrad I | 0 Euro |
Pflegegrad II | 689 Euro |
Pflegegrad III | 1.298 Euro |
Pflegegrad IV | 1.612 Euro |
Pflegegrad V | 1.995 Euro |
Neben den oben genannten Leistungen der Pflegeversicherung bzw. Pflegekassen stehen pflegebedürftigen Personen weitere Leistungen zur Verfügung, die in der unten stehenden Tabelle dargestellt sind.
Leistung | Höchstbeträge |
---|---|
Pflegehilfsmittel | |
Pflegegrad I-V | 40 Euro |
Entlastungsbetrag | |
Pflegegrad I-V | 125 Euro |
Wohnungsgruppenzuschlag | |
Pflegegrad I-V | 214 Euro |
Kurzzeitpflege | |
im Kalenderjahr | |
Pflegegrad II-V | 1.612 Euro |
Verhinderungspflege | |
im Kalenderjahr | |
Pflegegrad II-V | 1.612 Euro |
Wohnumfeldverbesserungen | |
je Maßnahme | |
Pflegegrad I-V | 4.000 Euro |
Die Pflegekasse gewährt Pflegebedürftigen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 40 Euro für Pflegehilfsmittel. Diese Mittel können verwendet werden, um Produkte und Hilfsmittel anzuschaffen, die die Pflege und Betreuung erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Bettschutzunterlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Pflegecremes, aber auch Inkontinenzprodukte und viele andere Hilfsmittel, die im Alltag der Pflege benötigt werden.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, den die Pflegekasse gewährt, ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige. Dieser Betrag kann verwendet werden, um verschiedene Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel die Beschäftigung einer Betreuungsperson, die Organisation von Pflegekursen oder die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen. Der Entlastungsbetrag soll dazu beitragen, die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten und die Pflegesituation zu verbessern. Die genaue Verwendung und Beantragung dieses Betrags kann bei der jeweiligen Pflegekasse erfragt werden.
Der Wohnungsgruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro ist eine Leistung, die von der Pflegekasse erbracht wird, um die Unterbringung und Betreuung von Pflegebedürftigen in speziellen Wohngruppen zu unterstützen. Diese Wohngruppen sind eine Form der stationären Pflegeeinrichtungen und bieten in der Regel eine kleinere und familiäre Umgebung für die Bewohner. Der Zuschlag dient dazu, die Kosten für diese besondere Form der Pflege abzudecken und den Pflegebedürftigen eine angemessene Versorgung zu gewährleisten. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für den Bezug dieses Zuschlags können je nach Pflegekasse und Bundesland variieren, daher ist es ratsam, sich bei der eigenen Pflegekasse über die konkreten Details zu informieren.
Die Kurzzeitpflegeleistungen in Höhe von 1.216 Euro sind eine finanzielle Unterstützung, die von der Pflegekasse bereitgestellt wird, um Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige zu entlasten. Die Kurzzeitpflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht zu werden, um beispielsweise Angehörige zu entlasten oder nach einem Krankenhausaufenthalt eine Übergangspflege zu erhalten.
Die Leistung von 1.216 Euro pro Kalenderjahr dient dazu, die Kosten der Kurzzeitpflege teilweise zu decken.
Die Verhinderungspflegeleistungen in Höhe von 1.216 Euro sind eine finanzielle Unterstützung, die von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt wird, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die gewöhnliche Pflegeperson (z.B. ein Angehöriger) vorübergehend ausfällt, beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit. In solchen Fällen kann eine Ersatzpflegeperson engagiert werden.
Die Leistung von 1.216 Euro pro Kalenderjahr soll die Kosten für die Ersatzpflegeperson abdecken und den pflegenden Angehörigen eine Verschnaufpause ermöglichen.
Wohnungsumfeldverbesserungen in Höhe von 4.000 Euro pro Maßnahme sind Leistungen, die von der Pflegekasse bereitgestellt werden, um das Wohnumfeld eines Pflegebedürftigen an die individuellen Bedürfnisse und die Pflegesituation anzupassen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Wohnsituation sicherer und barrierefrei zu gestalten, um die Selbstständigkeit und die Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu verbessern.
Die Verwendung des Betrags von 4.000 Euro kann für verschiedene Anpassungen und Umbauten in der Wohnung verwendet werden, wie zum Beispiel den Einbau von Haltegriffen, die Entfernung von Schwellen oder das Anpassen des Badezimmers.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Bedingungen und die Abrechnung dieser Beträge je nach Pflegekasse und individueller Pflegesituation variieren können. Es ist wichtig, sich bei Ihrer Pflegekasse nach den konkreten Details und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Leistungen zu erkundigen.
Beachten Sie bitte auch, dass es bei den Pflegeleistungen Wahlrechte gibt; z. B. kann man zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen. Die Inanspruchnahme einer Pflegeleistung kann sich auf die Höhe anderer Leistungen auswirken und sich auf die effektive Höhe der 24 Stunden Pflege Kosten auswirken.
Stand: 01.01.2022
Für ein kostenloses und unverbindliches Angebot benötigen wir Informationen zu Ihren Anforderungen und Bedürfnissen bei der 24-Stunden-Betreuung. Diese erfassen wir in einem Fragebogen, den Sie nachfolgend aufrufen können.
Wir möchten Sie auch vorsorglich darauf hinweisen, dass unser Angebot nur die Pflegehilfe, also die Grundpflege und Haushaltshilfe beinhaltet. Für die medizinische Pflege (Behandlungspflege) sind die örtlichen ambulanten Pflegedienste zuständig.
Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung", "24h-Pflege" oder "24h-Pflegekraft" sind gängige Bezeichnungen auf dem Markt, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben.
Sie beschreiben die von uns angebotene Dienstleistung
und stehen nicht im Zusammenhang mit den Arbeitszeiten der Pflegekräfte.