Finanzierung der Pflege in Deutschland
Wir vermitteln kurzfristig und rechtssicher sozialversicherte Pflegekräfte für die häusliche 24h-Betreuung und Pflege
Finanzierung der Pflege in Deutschland
Die Finanzierung der Altenpflege in Deutschland erfolgt hauptsächlich durch die Leistungen der Pflegeversicherung, ergänzt durch private Aufwendungen. Im Bedarfsfall kann auch die Hilfe zur Pflege, eine staatliche Sozialhilfeleistung, subsidiär zur Finanzierung herangezogen werden.
Pflegebedürftigkeit
Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich an den vorhandenen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Nach der gesetzlichen Definition gelten Personen als pflegebedürftig, wenn sie gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und daher auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Pflegegrad
Die Leistungen der deutschen Pflegeversicherung werden nach einer Einstufung des pflegebedürftigen Menschen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erbracht. Dabei gibt es fünf Pflegegrade, die jeweils in der häuslichen und in der stationären Pflege unterschiedliche Sätze vorsehen.
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Die Leistungen der Pflegeversicherung variieren abhängig vom individuellen Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person und dem Pflegeort, an dem die Pflege durchgeführt wird.
Pflegegeld
Die Pflegeversicherung gewährt dem Pflegebedürftigen Pflegegeld zur Unterstützung bei der Pflege, beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab.
Pflegegrad | Monatliche Höchstbeträge |
---|---|
Pflegegrad I | 0 Euro |
Pflegegrad II | 316 Euro |
Pflegegrad III | 545 Euro |
Pflegegrad IV | 728 Euro |
Pflegegrad V | 901 Euro |
Während der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt:
- bei der Kurzzeitpflege 56 Tage
- bei der Verhinderungspflege 42 Tage pro Kalenderjahr
- bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
Pflegesachleistung
Pflegebedürftige Personen, die in ihrem Zuhause leben, haben die Möglichkeit, zugelassene Pflegedienste mit der Pflege zu beauftragen.
Die Pflegeversicherung stellt für die erbrachten Leistungen der Pflegedienste, einschließlich körperbezogener Pflegemaßnahmen, pflegerischer Betreuungsmaßnahmen und Unterstützung bei der Haushaltsführung, folgende Höchstbeträge zur Verfügung:
Pflegegrad | Monatliche Höchstbeträge |
---|---|
Pflegegrad I | 0 Euro |
Pflegegrad II | 689 Euro |
Pflegegrad III | 1.298 Euro |
Pflegegrad IV | 1.612 Euro |
Pflegegrad V | 1.995 Euro |
Tages- und Nachtpflege
Die Pflegekassen decken die Kosten für pflegerische Versorgung, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung sowohl in Tages- als auch in Nachtpflegeeinrichtungen, einschließlich der Transportkosten des Pflegebedürftigen. Die Höchstbeträge der Leistungen variieren je nach Pflegegrad. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen bieten ihre Dienste auch für hilfebedürftige Menschen an, die weiterhin in ihrem eigenen Zuhause leben. Insbesondere für pflegende Angehörige stellt diese Form der Betreuung eine erhebliche Entlastung dar. Diese Beträge stehen zusätzlich zu den Leistungen der häuslichen Pflege zur Verfügung.
Leistung | Monatliche Höchstbeträge |
---|---|
Tages- und Nachtpflege | |
Pflegegrad I | 0 Euro |
Pflegegrad II | 689 Euro |
Pflegegrad III | 1.298 Euro |
Pflegegrad IV | 1.612 Euro |
Pflegegrad V | 1.995 Euro |
Weitere Leistungen
Neben den oben genannten Leistungen der Pflegeversicherung bzw. Pflegekassen stehen pflegebedürftigen Personen weitere Leistungen zur Verfügung, die in der unten stehenden Tabelle dargestellt sind.
Leistung | Höchstbeträge |
---|---|
Pflegehilfsmittel | |
Pflegegrad I-V | 40 Euro |
Entlastungsbetrag | |
Pflegegrad I-V | 125 Euro |
Wohnungsgruppenzuschlag | |
Pflegegrad I-V | 214 Euro |
Kurzzeitpflege | |
im Kalenderjahr | |
Pflegegrad II-V | 1.612 Euro |
Verhinderungspflege | |
im Kalenderjahr | |
Pflegegrad II-V | 1.612 Euro |
Wohnumfeldverbesserungen | |
je Maßnahme | |
Pflegegrad I-V | 4.000 Euro |
Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse gewährt Pflegebedürftigen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 40 Euro für Pflegehilfsmittel. Diese Mittel können verwendet werden, um Produkte und Hilfsmittel anzuschaffen, die die Pflege und Betreuung erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Bettschutzunterlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Pflegecremes, aber auch Inkontinenzprodukte und viele andere Hilfsmittel, die im Alltag der Pflege benötigt werden.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, den die Pflegekasse gewährt, ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige. Dieser Betrag kann verwendet werden, um verschiedene Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel die Beschäftigung einer Betreuungsperson, die Organisation von Pflegekursen oder die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen. Der Entlastungsbetrag soll dazu beitragen, die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten und die Pflegesituation zu verbessern. Die genaue Verwendung und Beantragung dieses Betrags kann bei der jeweiligen Pflegekasse erfragt werden.
Wohnungsgruppenzuschlag
Der Wohnungsgruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro ist eine Leistung, die von der Pflegekasse erbracht wird, um die Unterbringung und Betreuung von Pflegebedürftigen in speziellen Wohngruppen zu unterstützen. Diese Wohngruppen sind eine Form der stationären Pflegeeinrichtungen und bieten in der Regel eine kleinere und familiäre Umgebung für die Bewohner. Der Zuschlag dient dazu, die Kosten für diese besondere Form der Pflege abzudecken und den Pflegebedürftigen eine angemessene Versorgung zu gewährleisten. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für den Bezug dieses Zuschlags können je nach Pflegekasse und Bundesland variieren, daher ist es ratsam, sich bei der eigenen Pflegekasse über die konkreten Details zu informieren.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflegeleistungen in Höhe von 1.216 Euro sind eine finanzielle Unterstützung, die von der Pflegekasse bereitgestellt wird, um Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige zu entlasten. Die Kurzzeitpflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht zu werden, um beispielsweise Angehörige zu entlasten oder nach einem Krankenhausaufenthalt eine Übergangspflege zu erhalten.
Die Leistung von 1.216 Euro pro Kalenderjahr dient dazu, die Kosten der Kurzzeitpflege teilweise zu decken.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflegeleistungen in Höhe von 1.216 Euro sind eine finanzielle Unterstützung, die von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt wird, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die gewöhnliche Pflegeperson (z.B. ein Angehöriger) vorübergehend ausfällt, beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit. In solchen Fällen kann eine Ersatzpflegeperson engagiert werden.
Die Leistung von 1.216 Euro pro Kalenderjahr soll die Kosten für die Ersatzpflegeperson abdecken und den pflegenden Angehörigen eine Verschnaufpause ermöglichen.
Wohnungsumfeldverbesserungen
Wohnungsumfeldverbesserungen in Höhe von 4.000 Euro pro Maßnahme sind Leistungen, die von der Pflegekasse bereitgestellt werden, um das Wohnumfeld eines Pflegebedürftigen an die individuellen Bedürfnisse und die Pflegesituation anzupassen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Wohnsituation sicherer und barrierefrei zu gestalten, um die Selbstständigkeit und die Lebensqualität des Pflegebedürftigen zu verbessern.
Die Verwendung des Betrags von 4.000 Euro kann für verschiedene Anpassungen und Umbauten in der Wohnung verwendet werden, wie zum Beispiel den Einbau von Haltegriffen, die Entfernung von Schwellen oder das Anpassen des Badezimmers.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Bedingungen und die Abrechnung dieser Beträge je nach Pflegekasse und individueller Pflegesituation variieren können. Es ist wichtig, sich bei Ihrer Pflegekasse nach den konkreten Details und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Leistungen zu erkundigen.
Beachten Sie bitte auch, dass es bei den Pflegeleistungen Wahlrechte gibt; z. B. kann man zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen. Die Inanspruchnahme einer Pflegeleistung kann sich auf die Höhe anderer Leistungen auswirken und sich auf die effektive Höhe der 24 Stunden Pflege Kosten auswirken.
Stand: 01.01.2022
Leistungsübersicht ab dem 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 bringt die Pflegereform einige Änderungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten sollen. Zu den zentralen Punkten gehören:
- Anpassung der Pflegegeldleistungen: Pflegegeld und Sachleistungen werden erhöht, um den gestiegenen Kosten gerecht zu werden.
- Entlastung pflegender Angehöriger: Einführung zusätzlicher Unterstützungsangebote und erweiterter Ansprüche auf Auszeiten.
- Förderung der häuslichen Pflege: Finanzielle Anreize und ein verbessertes Angebot an 24-Stunden-Betreuung.
Die Reform zielt darauf ab, die Pflege zukunftssicher zu gestalten und die Versorgung in allen Bereichen zu stärken.
Bundesverwaltungsamt (BVA) informiert:
Quelle: Bundesverwaltungsamt (BVA) https://www.bva.bund.de
Preisgestaltung für 24-Stunden-Betreuung und Pflege zu Hause
Wir bieten Ihnen einen Festpreis, der alle Kosten, Abgaben und Steuern umfasst. Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege und Betreuung variieren je nach Betreuungsbedarf, Erfahrung und Deutschkenntnissen der Pflegekräfte sowie dem Pflegegrad. Der gesetzliche Mindestlohn wird garantiert, und Verpflegung sowie Unterkunft werden vertraglich vereinbart.
Für eine umfassende Übersicht und detaillierte Informationen über die Kosten der 24-Stunden-Betreuung zu Hause verweisen wir Sie gerne auf unsere Seite Kosten der 24-Stunden-Pflege und Betreuung. Dort finden Sie weiterführende Informationen, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen können.
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Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung" sind gängige Bezeichnungen für unsere Dienstleistung und beziehen sich nicht auf die Arbeitszeiten der Pflegekräfte.