Häufige Fragen

24-Stunden Pflege und Betreuung zu Hause - Häufige Fragen


Wir vermitteln sozialversicherte polnische Pflegekräfte für die häusliche 24h Betreuung

Unten finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

  • Was bedeutet eine 24 Stunden Pflege und Betreuung zu Hause?

    Eine 24 Stunden Betreuung umfasst die Anwesenheit einer Haushaltkraft, die bei den anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten aushilft sowie Hilfestellung bei der Grundpflege einer älteren Person leistet.

  • Ist der Service der von uns angebotenen 24h Pflege und Betreuung mit dem deutschen Gesetz vereinbar?

    Wir versichern ihnen, dass die von uns angebotenen Leistungen jederzeit und in vollem Umfang legal sind.

    Die Mitarbeiterinnen polnischen Pflegeunternehmen werden durch einen Arbeitsvertrag eingestellt und führen Sozialabgaben an die dort zuständigen Behörden ab. Dadurch sind sie auch renten- und krankenversichert.

    Diese Arbeitskräfte werden zu Betreuungszwecken unter Einhaltung der für innereuropäische Dienstleistungen verbindlichen Gesetze und Vorschriften nach Deutschland entsandt.

    Für das im Rahmen der 24h Betreuung entsendete Betreuungspersonal wird durch polnische Renten- und Sozialversicherungsträger (ZUS) eine sog. A1 (ehemalige E 101) Bescheinigung erteilt.

  • Werden die Kosten für die 24h Pflege zu Hause durch die Krankenkasse übernommen?

    Leider werden nach derzeitiger Rechtslage die Kosten für unsere Dienstleistungen nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen somit privat getragen werden.

    Je nach Einteilung einer pflegebedürftigen Person in eine von den Krankenkassen festgelegter Pflegegrad kann jedoch unter Umständen ein Anspruch auf Zuschüsse zur Pflege durch eine „selbstbeschaffte Pflegehilfe“ entstehen.

    Genaue Informationen im Einzelnen erhalten sie bei Ihrer Krankenkasse.

  • Wie lange dauert es bis zum Entsendung einer Pflegekraft für die 24h Pflege und 24h Betreuung?

    In der Regel beträgt die Wartezeit bis zum Eintreffen einer Pflegekraft eine Woche. Grund dafür sind notwendige Behördengänge in Polen um erforderlichen formellen Voraussetzungen einer Entsendung zu erfüllen.

    Längere Wartezeiten als zwei Wochen sind unwahrscheinlich.

  • Arbeiten die Pflegekräfte wirklich 24 Stunden?

    Eine 24-stündige Betreuung zu Hause bedeutet nicht, dass die Betreuungskraft 24 Stunden täglich tätig ist. Die Freizeit der Betreuungskraft wird auf 1 Tag pro Woche festgelegt. Die zusätzliche Tagesfreizeit wird nach Absprache mit der Betreuungskraft festgelegt.

    Die wöchentliche Arbeitszeit sollte für die Ausübung der Betreuung  von 33 bis 40 Stunden betragen.

  • Wer betreut mich? Habe ich hier eine Wahl?

    Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es unter Umständen schwierig sein kann eine bestimmte Person permanent an einem hilfsbedürftigen Menschen zu binden, auch wenn eine große Harmonie zwischen den beiden besteht.

    Der Grund dafür ist nahe liegend: Die Betreuungskräfte haben Familie und Freunde, die sie selbstverständlich sehen möchten.

    Ein gewöhnlicher Aufenthalt dauert bis zu drei Monaten.

    Danach erfolgt ein Wechsel, wobei eine Wiederkehr selbstverständlich möglich ist.

    Alle Betreuungskräfte haben Arbeitserfahrung auf diesem Gebiet und Sprachkenntnisse die von Grundkenntnissen bis fortgeschrittenen Kenntnissen reichen. Abschließend haben Sie auch die Möglichkeit anstelle einer Betreuerin einen Betreuer zu wählen.

  • Kann ich eine andere Pflegekraft während der Betreuung verlangen?

    Bei Vorliegen von personenbezogenen Problemen können wir mittelfristig einen Ersatz der Hilfskraft arrangieren.

  • Darf ich ein/e Betreuer/in zu zusätzlichen Aufgaben direkt beauftragen?

    Die von unseren Betreuern zu verrichtenden Tätigkeiten bestimmen sich aus dem Dienstleistungsvertrag.

    Die Mitarbeiter sind ausschließlich ihrem Arbeitgeber weisungsgebunden.

    Alle eventuellen Nebenabreden sind unzulässig.

    Auf Wunsch können wir die Vertragsbedingungen an die neuen Erfordernisse anpassen.

    Darauf legen wir besonderen Wert um nicht in einen rechtsfreien Raum abzugleiten. Darin zeigt sich unter anderem unsere Seriosität.

  • Wie kann ich den Dienstleistungsvertrag kündigen? Wie lange beträgt die Kündigungsfrist?

    Die regelmäßige Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und gilt ab Eingang der Erklärung.

    Diese kann ohne besonderen Grund erfolgen.

    Eine Ausnahme bildet das Ableben einer betreuten Person.

    In diesem traurigen Fall endet das Vertragsverhältnis automatisch mit einer Frist von lediglich fünf Tagen nach dem Eintritt des Todes.

    Eine Erklärung ist diesem Fall überflüssig.

    Wir bitten jedoch um schnellstmögliche Mitteildung diese schwerwiegenden Ereignisses.

  • Wie verläuft die sog. 24 Std. Betreuung über Ostern und die Weihnachtstage?

    Auch zu dieser Zeit gilt das Vertragsverhältnis.

    Allerdings wird das Entgelt anteilig erhöht.

Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot für 24-Stunden Betreuung und Pflege zu Hause an!

Für ein kostenloses und unverbindliches Angebot benötigen wir Informationen zu Ihren Anforderungen und Bedürfnissen bei der 24-Stunden-Betreuung. Diese erfassen wir in einem Fragebogen, den Sie nachfolgend aufrufen können.

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Telefonische Beratung zur 24h-Pflege und Betreuung: 07154 805695

24-Stunden Pflege und Betreuung

Gerne können das untenstehende Formular nutzen, um mit uns in Kontakt zu treten oder direkt ein Angebot einzuholen.

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Wir möchten Sie auch vorsorglich darauf hinweisen, dass unser Angebot nur die Pflegehilfe, also die Grundpflege und Haushaltshilfe beinhaltet. Für die medizinische Pflege (Behandlungspflege) sind die örtlichen ambulanten Pflegedienste zuständig.

Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "24h-Betreuung", "24h-Pflege" oder "24h-Pflegekraft" sind gängige Bezeichnungen auf dem Markt, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben. Sie beschreiben die von uns angebotene Dienstleistung und stehen nicht im Zusammenhang mit den Arbeitszeiten der Pflegekräfte.

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