24-Stunden-Pflege zu Hause – Kosten & Preise


Preiskalkulation und Kostenfaktoren der häuslichen 24-Stunden-Pflege

Welche Kosten entstehen für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause?

Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause sind oft günstiger als ein Platz im Altenpflegeheim. Mit unserer individuellen Betreuung erhalten Sie eine transparente Preiskalkulation und eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Versorgung – direkt in Ihrer vertrauten Umgebung.

Kostenfaktoren und Preiskalkulation der 24-Stunden-Pflege zu Hause

In unserem Angebot erhalten Sie einen monatlichen Festpreis, der bereits alle Kosten inklusive Steuern und Abgaben abdeckt. Die genauen Preise für die 24-Stunden-Pflege zu Hause variieren je nach individueller Situation. Einflussfaktoren sind unter anderem:

  • der Umfang der benötigten Unterstützung,
  • der Pflegegrad der betreuten Person,
  • die Mobilität,
  • die Deutschkenntnisse und Erfahrung der Betreuungskraft,
  • sowie besondere Wünsche wie ein Führerschein oder nächtliche Unterstützung.

Wir garantieren dabei die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und eine faire Bezahlung unserer Pflegekräfte.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Transparente Kostenstruktur: keine versteckten Gebühren.
  • Individuelle Anpassung: Betreuung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
  • Sicherheit & Komfort: verlässliche Betreuung in der vertrauten Umgebung.

Mit unserer 24-Stunden-Pflege erhalten Sie eine verlässliche, flexible und faire Lösung für die Betreuung Ihrer Angehörigen.

KWH Seniorenbetreuung ist seit 2010 ein Mitglied im Erfolgsfaktor Familie

KWH Seniorenbetreuung

Agentur mit 15-jähriger Erfahrung

24h-Pflege zu Hause

Beratung: 07154 805695

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Kosten der 24-Stunden-Pflege nach Pflegegrad im Überblick

Monatlicher Preis: ab 2.450 €

Der monatliche Preis beinhaltet:

  • Lohnkosten (alle Nettolohnbestandteile).
  • Sozialkosten (Renten- und Krankenversicherung).
  • Geschäfts- und Verwaltungskosten (Vertriebskosten, Personalkosten, Versicherungskosten, Steuern etc.).
  • Kosten für Personalakquise und Vermittlung.

Wir erheben keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren (weder einmalig noch fortlaufend).

Monatlicher Preis: ab 2.550 €

Der monatliche Preis beinhaltet:

  • Lohnkosten (alle Nettolohnbestandteile).
  • Sozialkosten (Renten- und Krankenversicherung).
  • Geschäfts- und Verwaltungskosten (Vertriebskosten, Personalkosten, Versicherungskosten, Steuern etc.).
  • Kosten für Personalakquise und Vermittlung.

Wir erheben keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren (weder einmalig noch fortlaufend).

Monatlicher Preis: ab 2.650 €

Der monatliche Preis beinhaltet:

  • Lohnkosten (alle Nettolohnbestandteile).
  • Sozialkosten (Renten- und Krankenversicherung).
  • Geschäfts- und Verwaltungskosten (Vertriebskosten, Personalkosten, Versicherungskosten, Steuern etc.).
  • Kosten für Personalakquise und Vermittlung.

Wir erheben keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren (weder einmalig noch fortlaufend).

Kostenaufstellung und mögliche Zusatzkosten der 24-Stunden-Pflege zu Hause

Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege zu Hause setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Neben dem monatlichen Festpreis können weitere Zusatzkosten anfallen, die wir Ihnen hier transparent auflisten:

Reisekosten der Betreuungskraft

Für die An- und Abreise der Betreuungskraft fallen in der Regel 120 Euro pro einfache Fahrt an. Ein Wechsel der Pflegekräfte erfolgt meist alle zwei Monate, um eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen.

Feiertagszuschläge bei der 24-Stunden-Pflege

An gesetzlichen Feiertagen in Polen wird der Tagessatz, der zur Berechnung des monatlichen Tarifs dient, doppelt berechnet. Durchschnittlich betrifft dies etwa sieben Feiertage pro Jahr.

Kost und Logis für die Pflegekraft

Die Betreuungskraft erhält in Ihrem Zuhause kostenfreie Unterkunft und Verpflegung. Diese Regelung ist fester Bestandteil der Betreuungsvereinbarung.

Zahlungsabwicklung der Betreuungskosten

Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem polnischen Pflegedienstleister, der als Arbeitgeber der Betreuungskraft fungiert. Die Zahlungen werden monatlich abgewickelt, sodass Sie jederzeit volle Transparenz über die anfallenden Kosten haben.

24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause – Beispieltarif

Im folgenden Beispiel zeigen wir Ihnen einen typischen Tarif für die 24-Stunden-Betreuung einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 3. Die tatsächlichen Kosten und Leistungen orientieren sich immer an den individuellen Bedürfnissen, geben Ihnen aber hier einen transparenten Überblick.

Rahmenbedingungen des Beispieltarifs

Der dargestellte Beispieltarif basiert auf üblichen Voraussetzungen für die häusliche 24-Stunden-Pflege. Dabei wird die Betreuungskraft fest im Haushalt der pflegebedürftigen Person integriert und übernimmt sowohl pflegerische als auch hauswirtschaftliche Aufgaben.

Unterstützung bei der Grundpflege

Die betreute Person benötigt im Durchschnitt dreimal täglich Hilfe bei grundlegenden Tätigkeiten wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilität. Diese Leistungen sichern die tägliche Versorgung und tragen zu mehr Lebensqualität bei.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Neben der pflegerischen Unterstützung übernimmt die Betreuungskraft auch hauswirtschaftliche Aufgaben. Dazu gehören mehrmals wöchentliche Tätigkeiten wie Einkaufen, Wohnungsreinigung und allgemeine Haushaltsführung.

Wöchentlicher Zeitaufwand im Beispiel

Im Rahmen dieses Beispiels ergibt sich ein durchschnittlicher Zeitaufwand von mindestens fünf Stunden pro Tag. Davon entfallen rund zwei Stunden auf die Grundpflege, die restliche Zeit wird für hauswirtschaftliche Unterstützung und Alltagsbegleitung genutzt.

Monatliche Kosten inkl. Zuschüsse

Betreuungskosten 2600,00 EUR
Pflegegeld für Pfleggrad 3 545,00 EUR
Effektive monatliche Gesamtkosten 2055,00 EUR
Steuererleichterungen 333,00 EUR
Gesamtkosten nach Steuern 1722,00 EUR
Individuelles Angebot unverbindlich einholen

Erläuterungen zum Tarifbeispiel für die 24h-Pflege und Betreuung zu Hause

Betreuungskosten

Die Betreuungskosten decken alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab, inklusive Kranken- und Unfallversicherung. Reisekosten der Betreuungskraft werden separat berechnet. Die genauen Kosten hängen ab von:

  • Umfang der benötigten Unterstützung
  • Deutschkenntnissen und Erfahrung der Pflegekraft

Pflegegeld als finanzielle Unterstützung

Die Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen. Es kann zur Mitfinanzierung der 24-Stunden-Pflege genutzt werden und richtet sich nach dem Pflegegrad.

Pflegegeld bei Zusatzleistungen

  • Kurzzeitpflege: 50 % des Pflegegeldes, max. 56 Tage/Jahr
  • Verhinderungspflege: 50 %, max. 42 Tage/Jahr
  • Krankenhausaufenthalt: 50 %, max. 28 Tage/Jahr

Diese Regelungen helfen, die Kosten der Pflege zu reduzieren und Angehörige finanziell zu entlasten.

Pflegegrad Monatliche Höchstbeträge
Pflegegrad I          0 Euro 
Pflegegrad II    316 Euro
Pflegegrad III    545 Euro
Pflegegrad IV    728 Euro
Pflegegrad V    901 Euro

Erhöhung der Pflegegeldbeträge ab 2025: Steigerung von 4,5 %

Ab 2025 sollten die Pflegegeldbeträge um 4,5 Prozent erhöht werden. Das würde die Beträge auf 347 bis 990 Euro anheben, was eine Steigerung von 15 bis 43 Euro pro Monat zur Folge hätte.

Steuervorteile für Pflegehaushalte

Pflegehaushalte können durch die Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen von steuerlichen Vorteilen profitieren. Zu diesen Dienstleistungen zählen unter anderem:

  • Reinigungsarbeiten im Haushalt,
  • sowie Pflege- und Betreuungsleistungen, einschließlich der 24-Stunden-Betreuung.

Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen

Es können 20 % der Kosten für Dienstleistungen im Privathaushalt direkt von der Einkommenssteuerschuld abgezogen werden. Diese Regelung gilt für Gesamtkosten von bis zu 20.000 Euro, sodass maximal 4.000 Euro steuermindernd geltend gemacht werden können.

Außergewöhnliche Belastungen

Zusätzlich können Aufwendungen für die 24-Stunden-Betreuung als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der steuerlichen Vorschriften teilweise abgesetzt werden. Die genaue Höhe der Absetzbarkeit richtet sich nach den Vorgaben des § 33 EStG (Einkommensteuergesetz) und ist individuell abhängig.

Wichtiger Hinweis

Da steuerrechtliche Regelungen komplex sein können, empfehlen wir, sich bei Fragen zu möglichen Vorteilen und Absetzbarkeit an einen Steuerberater zu wenden. So können Sie sicherstellen, dass Sie die steuerlichen Vorteile optimal nutzen.

Hinweisblatt zur steuerlichen Behandlung der Betreuungsrechnungen

Für eine detaillierte steuerliche Behandlung der Betreuungsrechnungen und der Absetzbarkeit von Pflege- und Betreuungsleistungen stellen wir Ihnen ein umfassendes Hinweisblatt zur Verfügung. In diesem Dokument finden Sie alle relevanten Informationen und steuerlichen Regelungen, die Ihnen helfen, die steuerlichen Vorteile der 24-Stunden-Betreuung korrekt zu nutzen.

Download: Sie können das Hinweisblatt zur steuerlichen Behandlung der Betreuungsrechnungen als PDF-Datei herunterladen und sich so auf Ihre steuerlichen Möglichkeiten vorbereiten.

Das Bundesgesundheitsministerium informiert: Steuervorteil für Pflegehaushalte

Für individuelle Fragen und eine präzise Steuerberatung empfehlen wir, sich an einen Steuerberater zu wenden.

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Informationen zur Finanzierung der Pflege

Detaillierte Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie auf unserer Webseite: Finanzierung der Pflege.

Die Leistungen der Pflegeversicherung variieren je nach dem individuellen Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person sowie dem Ort der Pflege (z. B. Pflege zu Hause oder im Pflegeheim). Auf unserer Seite erhalten Sie einen klaren Überblick darüber, wie Sie die Leistungen der Pflegeversicherung optimal nutzen können, um die Kosten für die Pflege zu decken.

Aktuelle Kostenübersicht für Pflegeheime in Deutschland im Jahr 2024

Die Kosten für Pflegeheime in Deutschland können im Jahr 2024 je nach Region und Einrichtung weiter gestiegen sein, bedingt durch allgemeine Inflation sowie mögliche Veränderungen in den gesetzlichen Vorgaben und Leistungen der Pflegeversicherung.

Hier sind einige aktualisierte Beispiele:

  1. Basisbetrag für Unterkunft und Verpflegung: Dieser Betrag könnte im Jahr 2024 zwischen 1.800 und 3.500 Euro pro Monat liegen, abhängig von der Qualität der Einrichtung, der Lage und den angebotenen Leistungen.
  2. Pflegekosten: Die Kosten für die Pflege könnten je nach Pflegegrad und Bedarf zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat variieren. Pflegebedürftige in höheren Pflegegraden oder mit speziellen Bedürfnissen könnten höhere Kosten verursachen.
  3. Zusätzliche Leistungen: Die Kosten für zusätzliche Dienstleistungen wie Therapien oder Freizeitaktivitäten könnten zwischen 100 und 500 Euro pro Monat betragen, abhängig von der Art und Häufigkeit der Inanspruchnahme.
  4. Einzelzimmerzuschlag: Für ein Einzelzimmer könnte im Jahr 2024 ein monatlicher Zuschlag zwischen 250 und 1.000 Euro anfallen, je nach Ausstattung und Lage des Zimmers.
  5. Investitionskosten: Möglicherweise müssen Bewohner oder ihre Angehörigen weiterhin Investitionskosten tragen, die als monatliche Pauschale oder als einmalige Zahlung erhoben werden. Diese könnten sich je nach Einrichtung und Renovierungsbedarf auf bis zu 200 Euro pro Monat belaufen.
  6. Entlastungsbeträge und Zuschüsse: Die Leistungen der Pflegeversicherung und andere staatliche Unterstützungen könnten sich im Laufe der Zeit ändern. Es ist ratsam, sich über aktuelle Entlastungsbeträge und Zuschüsse zu informieren, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Diese Zahlen sind nur Schätzungen und können je nach individueller Situation und Entwicklung der Pflegelandschaft im Jahr 2024 variieren. Es ist wichtig, sich vor einer Entscheidung über die konkreten Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

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Wir möchten Sie auch vorsorglich darauf hinweisen, dass unser Angebot nur die Pflegehilfe, also die Grundpflege und Haushaltshilfe beinhaltet. Für die medizinische Pflege (Behandlungspflege) sind die örtlichen ambulanten Pflegedienste zuständig.

Die Begriffe "24-Stunden-Betreuung" oder "24h-Pflege" sind gängige Bezeichnungen für unsere Dienstleistung und beziehen sich nicht auf die Arbeitszeiten der Pflegekräfte.